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Änderungen AGB/PLV der DAB BNP Paribas
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Konto und Depoteröffnung
Klicken Sie auf den Button „Jetzt Depot eröffnen“. Sie werden Schritt für Schritt durch den Eröffnungsprozess geführt. Anschließend legitimieren Sie sich über das PostIdent-Verfahren. Eine Unterschrift und ein Postversand sind nicht mehr nötig.

Ja, die Depoteröffnung steht grundsätzlich auch für im Ausland lebende Personen offen. Aus steuerlichen Gründen benötigt die depotführende Bank zusätzlich ein von Ihnen unterschriebenes FATCA-Formular sowie eine amtliche Meldebescheinigung. Letztere darf nicht älter als 3 Monate sein. Das FATCA-Formular finden Sie im Formularcenter. Bitte senden Sie das unterschriebene FATCA-Formular sowie Ihre amtliche Meldebescheinigung per E-Mail an: service@wo-capital.de 

Bitte beachten Sie, dass die Depotführende Bank sich jedoch vorbehält, nicht alle Länder für eine Depoteröffnung zu akzeptieren.

Ja, die Eröffnung eines Gemeinschaft- oder Juniordepots ist möglich. Die entsprechenden Unterlagen für Ihre Depoteröffnung finden Sie in unserem Formularcenter.

Ja, die Eröffnung eines Firmendepots ist möglich. Die entsprechenden Unterlagen fragen Sie gerne direkt in unserem Kundenservice über service@wo-capital.de , unter der +49 30 275 77 63 00 oder über unser Kontaktformular an.

Ja, dies ist möglich. Jedoch benötigen wir dann zur Depoteröffnung zusätzlich die Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate sein darf. Bitte senden Sie diese via Mail an service@wo-capital.de.

Das ist jederzeit möglich. Wir sind gesetzlich verpflichtet nachzuhalten, ob es sich nur um eine vorübergehende Postanschrift handelt oder ob Sie sich in einer zeitlich zusammenhängenden Dauer von mehr als 180 Tagen im Ausland aufhalten und dort steuerpflichtig sind. Bitte beachten Sie: Da in den Vereinigten Staaten von Amerika die rechtlichen Grundlagen für die Depot-/Konto-Verträge von den europäischen Vorgaben differieren, dürfen US-Bürger mit Wohnsitz in den USA kein wo-capital Depot/Konto eröffnen. Dieses gilt auch dann, wenn der Antragsteller zwar keine US-Staatsbürgerschaft besitzt, aber seine Melde- bzw. Versandadresse länger als sechs Monate in den USA hat. Bevollmächtigungen für US-Staatsbürger sind allerdings möglich.
Das wo-capital Depot/Konto vereinigt ein Konto für Geld und ein Depot für Wertpapiere in einem. Sie können also auf Ihr wo-capital Depot/Konto sowohl Geld überweisen als auch Wertpapiere von anderen Banken übertragen. Das wo-capital Depot/Konto dient als Verrechnungskonto von Wertpapiertransaktionen. Die Bankleitzahl unseres Abwicklers lautet 701 204 00 (DAB BNP Paribas).
Ja, Sie haben die Möglichkeit bis zu 10 Unterdepots zu führen. Diese sind selbstverständlich ebenfalls kostenfrei.
Natürlich können Sie das gesamte Depot oder auch nur einzelne Wertpapiere von einem anderen Broker zu übertragen. Wir übernehmen diesen Service gern für Sie. Verlustverrechnungstöpfe können ebenfalls übertragen werden, allerdings ist dies nur bei einer vollständigen Übertragung Ihres bisherigen Depots möglich. Das Formular für einen Depotübertrag finden Sie im Formularcenter.

Den Auftrag erteilen Sie mit dem Formular "Depotübertrag". Senden Sie dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingescannt per E-Mail an service@wo-capital.de Das entsprechende Formular finden Sie im Formularcenter.

Die Dauer ist abhängig davon, ob der Übertrag aus dem Inland oder Ausland erfolgt und über welche Lagerstelle die Wertpapiere verwahrt werden. Bei einem inländischen Übertrag und Verwahrung über Clearstream dauert der Übertrag in der Regel maximal 2 Wochen, jedoch ist dies von der Bearbeitungszeit der abgebenden Bank abhängig. Aus gesetzlichen Gründen darf die abgebende Bank sich nicht länger als 3 Wochen Zeit lassen.

Wird ein Wertpapier auf ein anderes Depot übertragen, so nimmt wo-capital als Einstandskurs den Tageskurs der Einbuchung im wo-capital-Depot. Die ersichtlichen Einstandsdaten dienen NICHT als steuerliche Berechnungsgrundlage bei einem Verkauf. Der Tageskurs ist in der Regel nicht mit dem wahren Kaufkurs identisch. Diesen angezeigten Kurs können Sie anpassen lassen. Bitte senden Sie uns hierfür eine E-Mail an service@wo-capital.de. Die Anschaffungsdaten der Wertpapiere werden Ihnen bei einem erfolgreichen Depotübertrag in Ihrer Postbox eingestellt. 

Ein Lagerstellenwechsel dauert in der Regel 3 bis 4 Bankarbeitstage.
Die Kosten pro Lagerstellenwechsel (USA) betragen pauschal 50,00 Euro. Die detaillierten Kosten bei anderen Ländern erfragen Sie gern bei unseren Kundenservice über das Kontaktformular.
Bei Kauf eines Wertpapieres in den USA ist die Lagerstelle „Domestic“. Bei Kauf über deutsche Handelsplätze ist die Lagerstelle Clearstream.
Ja, auch dies ist grundsätzlich möglich. Jedoch bitten wir in solchen Fällen um die vorherige Kontaktaufnahme mit uns, da der Ablauf der Depotübertragung ein anderer ist.
Der Übertrag von Wertpapieren innerhalb Deutschlands ist kostenlos. Das Formular „Auftrag zur Übertragung von Konto/Depot“ finden Sie hier.
Sie können von Ihrem Eurokonto oder auch von Ihrem Währungskonto Fremdwährungen weltweit überweisen. Folgende Währungen sind möglich: EUR, Australische Dollar, Kanadische Dollar, Schweizer Franken, Tschechische Kronen, Dänische Kronen, Britische Pfund, Hongkong Dollar, Japanische Yen, Norwegische Kronen, Neuseeland Dollar, Schwedische Kronen, Singapur Dollar, US-Dollar, Südafrikanische Rand. Bitte beachten Sie, wenn Sie mehr als im Gegenwert von EUR 12.500,- überweisen, sind diese Überweisungen meldepflichtig nach dem Außenwirtschaftszahlungsverkehr.
Die Auftraggeberbank und die Korrespondenzbanken im Ausland berechnen Gebühren, die mit dem zu überweisenden Betrag verrechnet werden. Die Gutschrift auf Ihrem Depot bei unseren Depotpartnern erfolgt ohne Abzug von Gebühren.
Ja. wo-capital arbeitet mit einer großen, europäischen Abwicklungsbank zusammen. Durch diese sind Ihre Einlagen durch die gesetzliche Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro pro Kunde geschützt.
Plattform

Sie können ausschließlich das neue und sichere SecurePlus Verfahren mit der DAB SecurePlus App nutzen. Eine genau Beschreibung zum SecurePlus Verfahren finden Sie unter dem Menüpunkt SecurePlus (https://wo-capital.de/secureplus) auf unserer Homepage. 

Nein, das ist nicht derzeit möglich.

Sie benötigen für die DAB Bank das aktuelle SecurePlus Foto-TAN Verfahren. Sofern dieses bereits aktiviert ist, wird für den Log-In lediglich die Zugangsnummer und der Identifier benötigt. Das Foto-TAN Verfahren wird für den Abruf von Dokumenten aus dem Postmanager sowie für die Freigabe von Transaktionen benötigt. Weitere Informationen zu dem SecurePlus Verfahren finden Sie über den folgenden Link: https://b2b.dab-bank.de/Tradingcenter/Service-Infos/SecurePlus/ 

Die fünfminütige Log-Out-Zeit ist der gesetzlichen Regelung der sogenannten PSD 2 Richtline geschuldet (Kapitel II, Artikel 4, 3. D, Seite 15) und kann daher derzeit nicht geändert werden.
Trading
Wir bieten folgende Handelsplätze für Sie an: Deutsche Handelsplätze Xetra, Tradegate, Quotrix, Lang & Schwarz, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart sowie Gettex Außerbörslicher Handel Baader Bank, BNP Paribas, Citi, Commerzbank, Deutsche Bank, DZ Bank, Goldman Sachs, HSBC, HVB, ING, JP Morgan, Lang & Schwarz, Morgan Stanley, Société Générale, UBS sowie Vontobel Ausländische Handelsplätze Australien (Sydney Stock Exchange), Belgien, Dänemark, England, Finnland, Frankreich, Hongkong, Italien, Japan, Kanada (TSE, TSX), Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, USA (NYSE, NYSE Amex, NASDAQ, Pink Sheet, OTC Bulletin Board)
Alle. Mit unserem Depotangebot handeln Sie sämtliche Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs, Zertifikate und Optionsscheine. Für das Handeln mit Zertifikaten und Optionsscheinen benötigen wir Ihre Unterschrift. Das Formular „Risiken bei Finanztermingeschäften“ finden sie im Formularcenter.
Die Ausführung der ETF-Sparpläne erfolgt am jeweiligen Handelstag um 09:15 Uhr über Lang & Schwarz.
Sie können die Sparpläne auch per Lastschrift von einer Drittbank bedienen.
Für eine taggleiche Weiterleitung Ihres Orderauftrages muss Ihr Auftrag während der jeweiligen Börsenöffnungszeiten bei der Depotbank vorliegen.
Für taggleiche Teilausführungen werden keine gesonderten Gebühren fällig, es wird nur die einmalige Ordergebühr erhoben.
Das Limit bezeichnet die für Ihren Börsenauftrag gültige Preisgrenze. Beim Kauf eines Wertpapieres legen Sie damit die obere bzw. beim Verkauf die untere Preisgrenze fest.
Sie erteilen damit einen Auftrag (Order) zum Verkauf von Wertpapieren ohne Kursangabe (Limit). Der Verkauf erfolgt zum nächsten Börsenkurs. Das Risiko liegt bei umsatzschwachen Papieren und volatilen Märkten. Hier kann es passieren, dass der abgerechnete Kurs weit unter Ihren Erwartungen liegt.
Ihre Order kann gestrichen werden, so lange sie an der Börse nicht ausgeführt und von uns bestätigt ist. Trotzdem ist es im Einzelfall möglich, dass Ihre Streichung mit der Ausführung an der Börse zusammenfällt. In diesem Fall können wir Ihre Streichung leider nicht mehr berücksichtigen.
Klicken Sie auf die Depot-/Kontoansicht und dann können Sie im ersten Drittel unter "offene Orders" Ihren Auftrag streichen. Bitte setzen Sie den im Voraus gewählten Zeitraum ggf. weiter nach hinten, sofern Ihr Auftrag bereits länger zurück liegen sollte. Ihren Auftrag streichen Sie, in dem Sie auf das Rote X gehen.
Gebühren
Nichts. Die Depotführung Ihres Depots ist kostenlos.
Die festen Börsenplatzgebühren werden nur an den Handelsplätzen Frankfurt (außer Scoach) und Xetra erhoben. Für den Handel an folgenden Handelsplätzen wird keine zusätzliche Börsenplatzgebühr erhoben: Berlin, Düsseldorf, Frankfurt Scoach, Gettex, Hamburg, Hannover, Lang und Schwarz, München, Stuttgart, Tradegate sowie die Partner im außerbörslichen Sekundenhandel und im Handel über die KAG. Externe Gebühren wie fremde Spesen und Maklercourtage gehen aus dem Preisverzeichnis der jeweiligen Börsenplätze hervor. An den Handelsplätzen Gettex, Lang & Schwarz und Tradegate entfallen solche fremden Gebühren. Die Preisverzeichnisse der einzelnen Börsen finden Sie in unserem PLV.
Nein. Für obligatorische Kapitalmaßnahmen, darunter auch Dividendenzahlungen, Ausschüttungen von ETFs oder Fonds, werden keine Gebühren erhoben.
Aktuell (Stand: Mai 2024) gibt es keine Verwahrentgelte. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie in den folgenden Punkten.
Aktuell (Stand: Mai 2024) gibt es keine Verwahrentgelte. Im Fall einer Verwahrentgeltberechnung erfolgt die Abrechnung hierzu quartalsweise. Ermittelt wird die durchschnittliche Cash-Quote im Verhältnis zum Depot und Cashbestand (exkl. der Währungskonten): Ø EUR Kontosalden / (Gesamtvermögen = Ø Depotwert + Ø EUR Kontosalden). Erst ab einer so ermittelten Einlagenquote von 15 % pro Stammnummer fallen 0,50 % p.a. auf die EUR-Kontosalden an und auch nur auf den 15 % übersteigenden Betrag. Zudem wird bei der Berechnung der Einlagenquote der jeweiligen Durchschnitt der Salden im Berichtszeitraum (Quartal) zugrunde gelegt und damit gewährleistet, dass sich kurzfristig höhere Kontosalden (z.B. durch Verkäufe oder Zahlungseingänge) im Verlauf des Berichtszeitraums ausgleichen können. Bitte beachten Sie, dass wir eine Investitionsphase berücksichtigen. In den ersten drei Monaten nach Eingang einer neuen Überweisung verzichten wir auf das Verwahrentgelt für diesen, neu eingetroffenen Betrag. Bei Währungskonten in CHF, DKK, JPY und SEK wird ein abweichendes Verwahrentgelt erhoben z.B. CHF 0,75% p.a. erhoben. Die sonstigen Währungskonten, wie z.B. USD-Konten sind davon ausgenommen.
Im wo-capital-Kunden-Portal geht aus der Finanzübersicht die aktuelle Depotbewertung sowie der Kontostand hervor. Aus diesen Angaben lässt sich die prozentuale Cash-Quote ausrechnen, diese wird jedoch nicht direkt angezeigt.
Krypto

 Ab dem 01.04.2023 ist der Handel mit Krypto-Zertifikaten nur noch eingeschränkt in Form von Verkäufen von Beständen möglich.  

 Nein, einen Kauf bietet unsere abwickelnde Partnerbank für diese Wertpapiere derzeit nicht an.  

 Grundsätzlich können Sie diese jederzeit bei uns verkaufen, auf ein anderes Depot übertragen oder im Depot liegen lassen.  

 Ja, grundsätzlich ist das möglich. Sie können diese Papiere allerdings bei uns nicht nachkaufen.  

Steuern

 Die Jahressteuerdokumente, für das Steuerjahr 2022, wurden Ihnen Mitte März in Ihrem persönlichen Postmanager Ihres Smartbroker-Depots zu Verfügung gestellt.

Für Kunden, die 2022 in mehreren Geschäftsbereichen der BNP Paribas Deutschland (z.B. Consorsbank und DAB BNP Paribas) Geschäftsverbindungen unterhielten, wird im Jahr 2023 für das Steuerjahr 2022 wieder eine bereichsübergreifende, konsolidierte Jahressteuerbescheinigung erstellt.  Die konsolidierte Jahressteuerbescheinigung wird ca. Ende April bereitgestellt.
Bitte beachten Sie, dass die Dokumente in diesem Fall auch in einem anderen persönlichen Postmanager eingestellt werden können. 

Der Sparer-Pauschbetrag wurde von 801 € auf 1.000 € und bei zusammen veranlagten Ehegatten von 1.602 € auf 2.000 € erhöht.   

Um die technische Umsetzung einfach zu gestalten, werden bereits erteilte Freistellungaufträge prozentual erhöht. Ist ein Freistellungsauftrag in der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung erteilt worden, hat der zum Steuerabzug Verpflichtete den Betrag, der im Freistellungsauftrag angegeben ist, um 24,844% zu erhöhen (§ 52 Abs. 43 EStG). Ist in dem Freistellungsauftrag der gesamte Sparer-Pauschbetrag angegeben, ist der Erhöhungsbetrag in voller Höhe zu berücksichtigen. 

Wie alle Broker in Deutschland wird die Abgeltungssteuer fortlaufend berücksichtigt. Sollten Verluste entstehen, werden diese gegen die neuen Gewinne gegengerechnet. Natürlich können Sie auch einen Freistellungsauftrag (FA) einrichten. Wenn dieser eingerichtet ist, wird dieser verrechnet und die Abgeltungssteuer erst belastet, wenn der Betrag des Freistellungsauftrages aufgebraucht ist.
Das ist nur relevant, wenn Sie es von sich aus veranlassen. Die Quellensteuer wird u.U. bei ausländischen Titeln erhoben. Wenn Sie diese (teil-)erstattet haben möchten, muss eine entsprechende (kostenpflichtige) Erstattung beantragt werden.
Ja.
Verlusttöpfe, die von einer Bank ausgewiesen wurden, können nicht bei einer anderen Bank hinterlegt werden. Hier muss eine Verrechnung über die Einkommensteuererklärung erfolgen. Die Übertragung eines Verlustverrechnungstopfes ist jedoch bei der Gesamt-Übertragung eines Depots möglich (Achtung: dies ist nicht möglich, wenn nur einzelne Werte übertragen werden).

Die DAB rechnet die US-Erträge mit dem laut Doppelbesteuerungsabkommen gültigen US-Quellensteuersatz ab, d.h. anstatt 30% werden lediglich 15% US-Quellensteuer fällig.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie uns das Formulars W-8BEN ausfüllen, unterschreiben und zusenden. Dieses finden Sie im Formularcenter. 

Änderungen AGB/PLV der DAB BNP Paribas

· Verwahrentgelt bei Kontoeröffnung vor dem 01.01.2020 

· Verwahrgebühr für XETRA Gold bei Kontoeröffnung vor dem 01.04.2011

· Überweisungsgebühren f. beleghafte Überweisungen (neu EUR 5) und telegrafische Überweisungen (neu EUR 10) bei Kontoeröffnungen vor dem 01.01.2020

· Überweisungsgebühren f. beleghafte Überweisungen (neu EUR 15), telegrafische Überweisungen (neu EUR 25) und Auslandszahlungen (neu min. 25 EUR) bei Kontoeröffnungen vor dem 01.07.2021

Die aktuell gültigen AGB/PLV finden Sie auf unserer Website unter: https://b2b.dab-bank.de/agb-plv 

Bei Änderungen der AGB / des PLV erhalten Sie immer eine Übersicht der jeweiligen Anpassungen auf dem vereinbarten Versandweg, d.h. in Ihrem Postmanager oder per Post. Die aktuellen Anpassungen und Änderungen hat Ihnen die DAB auf der Homepage unter:

https://b2b.dab-bank.de/agb-plv

übersichtlich in einer Gegenüberstellung „alt – neu“ zusammengefasst. 

Bisher war es so, dass Ihre Zustimmung zu Änderungen in den Bedingungen und Preisen als erteilt galt, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Monaten abgelehnt haben (Zustimmungsfiktion). Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 27. April 2021 diese Regelung für unwirksam erklärt. Das bedeutet: Ab sofort benötigen wir für bestimmte Änderungen in AGB und PLV Ihre ausdrückliche Zustimmung. 

Bislang war es gängige Praxis und somit auch Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Kunden Änderungen von Bedingungen und Preisen nicht aktiv zustimmen müssen. Die Zustimmung galt als erteilt, wenn ein Kunde nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen hat (Zustimmungsfiktion).

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. April 2021 die Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten zur Änderung von Bedingungstexten und Entgelten für unwirksam erklärt (Az. XI ZR 26/20) und damit entschieden, dass die Methode der „Zustimmungsfiktion“ bei AGB- und PLV-Änderungen unzulässig ist. AGB- und PLV-Änderungen sind demnach unwirksam, wenn der Kunde nur durch Schweigen zugestimmt hat.

Eine technische Ablehnungsmöglichkeit ist weder für den Finanzintermediär noch für den Endkunden möglich.

Eine Ablehnung ist somit nur telefonisch oder schriftlich möglich. Auf Basis eines veralteten Vertragsstandes kann die Bank die Geschäftsbeziehung langfristig allerdings nicht weiterführen.

Sofern es sich um zustimmungspflichtige Änderungen handelt, wird die Bank die Zustimmung der Intermediäre oder der Kunden einholen. Dies ist z.B. bei Preisänderungen von "dauerhaft in Anspruch genommenen Dienstleistungen" oder dem Zahlungsverkehr der Fall.  

Endkunden finden unter folgendem Link die notwendigen Informationen: 

https://b2b.dab-bank.de/dabbnpparibas/Endkunden/Service-Infos/Aktuelles/AGB-PLV-Zustimmung/

Für die Änderung bestimmter Vertragsbedingungen muss die DAB BNP Paribas Ihre Zustimmung einholen. Konkret passiert das über eine Änderung in den AGB/PLV. Über neue Versionen von AGB und PLV informiert die DAB BNP Paribas Sie wie gewohnt in Ihrem Postmanager oder per Post.  

Die Zustimmung gilt für alle Konten bei denen Sie Kontoinhaber und/oder gesetzlicher Vertreter sind. Sie müssen nicht für jedes einzelne Konto zustimmen. 

Die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters ist ausreichend. Sie als gesetzlicher Vertreter loggen sich auf Ihrem Konto ein und stimmen zu. Die Zustimmung wird dann für das eigene Konto und das Konto des Minderjährigen gespeichert. 

Sonstiges
Die Hauptversammlung ist das oberste Beschlussorgan und setzt sich aus den Teilhabern einer Aktiengesellschaft zusammen. Entsprechend seinem Aktienbesitz ist jeder Aktionär zur Stimmabgabe in der Hauptversammlung (HV) berechtigt. Soweit er diese nicht selbst wahrnehmen möchte, kann er seine depotführende Bank beauftragen, ihn zu vertreten. Zu den wichtigsten Befugnissen der HV gehört die Bestellung des Aufsichtsrats, der seinerseits den Vorstand des Unternehmens bestimmt. Darüber hinaus entscheidet die HV über die Verwendung des Gewinns, die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand sowie über Kapitalmaßnahmen. Im Allgemeinen werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit es nicht um Entscheidungen von besonderer Tragweite geht (Satzungsänderungen, Kapitalerhöhung, Auflösung der AG o. Ä.). Diese schreiben eine Zustimmung von 75% des bei der Beschlussfassung anwesenden Kapitals vor.
Die Einladung zu Hauptversammlungen deutscher Aktiengesellschaften finden Sie je nach gewählter Versandart in Ihrem Postfach oder erhalten diese per Briefpost. Bei Namensaktien erfolgt die Einladung direkt durch die Aktiengesellschaft.
Selbstverständlich erhalten Sie in Ihrem Kunden-Portal über Ihren Online-Postmanager eine Einladung zu den jeweiligen Hauptversammlungen. Mit dem beigefügten Weisungsformular können Sie Ihre Eintrittskarten ordern. Ein Webself-Service steht hier noch nicht zur Verfügung, d.h. Sie müssen derzeit das Weisungsformular als Scan per E-Mail oder per Fax einreichen. Dieser Service ist kostenfrei. Bitte beachten Sie, dass die Eintrittskartenbestellung erst ab dem Record Date möglich ist. Der Record Date liegt 21 Tage vor der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft und besagt, wer an der Hauptversammlung abstimmen darf.
Wenn Sie eine Namensaktie eines deutschen Unternehmens erwerben, werden Sie als Kunde ins Aktienregister/Namenregister eingetragen. Im Aktienregister werden die gesetzlich vorgeschriebenen Daten elektronisch gespeichert, wie Anzahl der Aktien, Name, Geburtsdatum und Anschrift des Aktionärs. Bei einem Erwerb von ausländischen Aktien hingegen, wird die depotführende Bank (DAB) ins Namensregister eingetragen.

Wir sind für Sie da!

+49 30 / 275 77 63 00

Montag bis Freitag: 9–17 Uhr

service@wo-capital.de

Für alle, die lieber schreiben.
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+49 30 / 275 77 63 00
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